Für mich persönlich war die diesjährige Berichtssaison eine besonders spannende – denn nach all den Vorarbeiten, Diskussionen und durchaus auch kurzfristigen Adjustierungen der Methodik war ich mehr als neugierig zu sehen, was die Banken im Rahmen der neuen Anforderungen zu ihren Nachhaltigkeitsaktivitäten veröffentlichen. Die Berichte für das Geschäftsjahr 2021 waren primär durch eine besondere Vorgabe geprägt: Berichtspflichtige Banken waren gefordert, erstmalig Kennzahlen wie z. B. das taxonomiefähige Exposure, das nicht taxonomiefähige Exposure und das Exposure gegenüber nicht NFRD-pflichtigen (Non-Financial Reporting Directive) Unternehmen gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegen. Damit war unter der derzeit geltenden vereinfachten Berichtspflicht die erste Hürde auf dem Weg zur Green Asset Ratio (GAR) zu nehmen, die ab 2024 zu veröffentlichen ist.
Zahlreiche und fortlaufende Diskussionen zu Auslegungsfragen und konkreten Prüfprozessen im Vorfeld sowie stufenweise Klarstellungen seitens der Europäischen Kommission haben schon vorab deutlich gemacht, dass tendenziell kein standardisiertes Marktvorgehen erkennbar sein würde – wie viel Transparenz und Vergleichbarkeit, aber auch Anreiz zum Handeln im Sinne der Nachhaltigkeitsziele bringt uns dieser erste Lauf?
Im Nachgang der Berichtssaison haben wir eine Marktanalyse durchgeführt, und die veröffentlichten Kennzahlen für 30 europäische Banken mit einem Schwerpunkt auf Zentraleuropa hinsichtlich quantitativer und qualitativer Aspekte bewertet. Die schon im Vorfeld zu beobachtenden Unsicherheiten im Markt werden durch die veröffentlichten Kennzahlen und Begleitinformationen noch einmal nachdrücklich bestätigt. So variieren die ausgewiesenen taxonomiefähigen Aktivitäten (eligible) zwischen 0% und rund 52%. Dies lässt sich hauptsächlich mit drei Kernaspekten erklären:
- Defensive Anwendung der Methodik führt zu umfangreichen Ausschlüssen von Geschäft
- Zeitliche Lücke in der Verfügbarkeit der notwendigen Unternehmens- und Geschäftsdaten
- Manuelles Vorgehen beim Prüfen der einzelnen Geschäfte und bei der Berechnung der Kennzahlen
Defensive Anwendung der Methodik
Im internationalen Vergleich wird eine Tendenz zu konservativen Herangehensweisen deutlich. Insbesondere im deutschen Marktumfeld lässt sich bei den meisten Instituten erkennen, dass Geschäft eher aus der Quote ausgeschlossen wird, sobald nicht alle erforderlichen Daten rechtssicher vorliegen. Aktuell betrifft dies vor allem Informationen zur NFRD-Pflicht von nichtfinanziellen Unternehmen, aber auch NACE Codes zum konkreten Finanzierungszweck eines einzelnen Geschäfts. Die Taxonomiefähigkeitsquote mehrerer deutscher Banken schließt daher derzeit ausschließlich Immobilien- und Automobilfinanzierungen gegenüber Privathaushalten ein. Dem stehen Institute wie z. B. die Groupe BPCE aus Frankreich mit 46% (siehe hier), die CaixaBank aus Spanien mit rund 47% (siehe hier) und die UniCredit Group aus Italien mit 29% (siehe hier) ausgewiesener Taxonomiefähigkeitsquote gegenüber, die tendenziell weniger ausschlussfreudig agierten und folglich auch höhere Fähigkeitsquoten auswiesen.
Darüber hinaus wurden die Fähigkeitsquoten teils in Relation zu den Gesamtaktiva ausgewiesen, teils aber auch in Relation zu den Total Covered Assets, sodass die Vergleichbarkeit der Kennzahlen zusätzlich erschwert ist. Ähnliches zeigt sich auch beim Ausweis der nicht taxonomiefähigen Aktivitäten. So wurde diese Kennzahl teils als Summe aller nicht taxonomiefähigen Einzelgeschäfte der Total Covered Assets interpretiert, teils aber auch als eigenständiger Posten neben den anderen auszuweisenden Kennzahlen. Daher ist auch bei dieser Quote die Vergleichbarkeit erschwert, die offengelegten Quoten variieren zwischen 3 % und rund 93 %.
Zeitliche Lücke bei der Datenverfügbarkeit
Das defensive Vorgehen hinsichtlich der NFRD-Pflicht der Geschäftspartner könnte sich bereits in der nächsten Berichtsperiode verändern, denn dann werden die benötigten Informationen zur Verfügung stehen, auf die in diesem Jahr wegen der erstmaligen Veröffentlichung aller Akteure noch nicht zurückgegriffen werden konnte. Einer der relevantesten nächsten Schritte wird es daher – insbesondere für die deutschen Institute mit traditionell großen Exposure gegenüber KMUs – sein, verlässliche Angaben zur NFRD-Pflichtigkeit ihrer Unternehmenskunden zu generieren, um diese korrekt in die eigenen Quoten aufzunehmen. Aktuell variierten die Vorgehensweisen hier noch stark: Die Mehrheit der betrachteten Banken hat ihr Geschäft mit Unternehmenskunden grundsätzlich als nicht NFRD-fähig bewertet, um Schätzungen zu vermeiden, so z. B auch die Deutsche Bank (siehe hier). Andere wiederum versuchten beispielsweise via Client Outreachs, externe Anbieter und eigene Recherchen die Berichtspflichtigkeit ihrer Kunden einzuwerten.
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Systematisierung der Finanzierungszwecke von einzelnen Geschäften entlang der NACE-Methodologie. Die EU-Taxonomie verlangt eine Einwertung entsprechend der Mittelverwendung, sprich des Finanzierungszwecks, NACE-Codes liegen bei den Banken jedoch systemseitig meist nur auf Ebene der Tätigkeitsbranche des Geschäftspartners vor. Diese vorliegenden NACE-Codes wurden durch einzelne Banken, wie z. B. die Société Générale als erste Indikation für die mögliche Taxonomiefähigkeit eines Geschäfts herangezogen, werden jedoch künftig durch die systematische Erfassung der Verwendungszwecke ersetzt werden müssen, um der Methodik der Regulation zu entsprechen. Inhaltliche Aspekte verdeutlichen die Notwendigkeit, akkurat auf Ebene des Finanzierungszwecks vorzugehen: Ein Beispiel hierfür ist die Finanzierung eines Windparks für einen NFRD-pflichtigen Energieversorger, der per systemseitig hinterlegtem NACE-Code als primäre Tätigkeit Energie aus fossilen Trägern generiert. Würde nun der vorhandene NACE-Code für die Bewertung im Kontext der EU-Taxonomie herangezogen, so wäre das einzelne Geschäft als nicht taxonomiefähig zu bewerten, obgleich es dies de facto wäre – und sich womöglich auch als taxonomiekonform erweist, was sich wiederum positiv auf die künftig zu berichtende GAR auswirken würde.
Manuelles Vorgehen
Viele Banken betonten daher vollkommen zu Recht den derzeit noch hohen manuellen Aufwand beim Zusammenführen der benötigten Daten, die zum Teil aus dem finanziellen Reporting, zum Teil aus weiteren bankeigenen Systemen extrahiert werden können, jedoch zum Teil auch hoch taxonomie-spezifische Angaben seitens ihrer Kunden umfassen, die bisher nicht strukturiert erhoben wurden. Diese enormen manuellen Aufwände lassen sich über den Aufbau von Data Lakes, den Einsatz von Cloud-Technologie und einer passgenauen Dateninfrastruktur nachhaltig reduzieren. Offensichtlich ist ebenfalls geworden, dass die Anbindung von Kundendaten über KYC hinaus – und die damit verbundene enge Zusammenarbeit mit den Kunden – eine zentrale Rolle im Kontext der Taxonomie spielt. Hierfür bestehen am Markt bereits Lösungen mit unterschiedlichen Reifegraden.
Nach der Berichterstattung ist vor der Berichterstattung
Accenture unterstützt Finanzinstitute mit Expertise aus den Bereichen Datenmanagement, Technologie und Nachhaltigkeit, gepaart mit regulatorischer Beratungskompetenz gezielt bei der Implementierung der EU-Taxonomie – und es gibt viel zu tun: Die erste Hürde auf dem Weg zur GAR wurde in diesem Jahr mit der erstmaligen Offenlegung gemäß Taxonomie-Verordnung genommen, doch es ist weiterhin Aufmerksamkeit gefordert. In der kommenden Berichtssaison für das Geschäftsjahr 2022 sind nicht nur die inzwischen offengelegten Kennzahlen der Geschäftspartner in die eigenen Berechnungen zu integrieren, sondern auch der Übergang von den Anforderungen der NFRD zur CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) einzuleiten. Außerdem wirft auch das Offenlegen der GAR, also dem taxonomiekonformen Exposure, mit seinen zahlreichen technischen Prüfkriterien seinen Schatten voraus.
Deutlich wurde, dass die Regulatorik zur Bindung umfangreicher Ressourcen geführt hat und in naher Zukunft keine Entlastung dahingehend zu erwarten ist. Einerseits bringt dies durchaus positive Aspekte mit sich, denn Finanzinstitute setzen sich detailliert mit Nachhaltigkeitsaspekten auseinander. Der regulatorische Druck beschleunigt die Umsetzung und sorgt über den damit verbundenen Datenhunger gleichzeitig dafür, die dringend benötigte Transparenz kontinuierlich zu verbessern. Andererseits zeigt sich auch, dass diese Ressourcen bei anderen Nachhaltigkeits-Initiativen fehlen und die nachhaltigkeitsstrategischen Agenden der Banken leicht durch die Regulatorik bestimmt werden. Lassen wir uns also von der Regulatorik nicht die Nachhaltigkeitsagenda vorschreiben, aber nutzen wir sie als Chance für ein einheitliches Mindestmaß auf dem Weg hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft.